Bereits zum zweiten Mal scheitert in Bulgarien ein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung, nachdem der EuGH es für rechtswidrig erklärte. Laut Gerichtshof-Urteil entspricht das bulgarische Kommunikationsgesetz nicht der Charta der Grundrechte der EU – demzufolge nur die nötigsten Daten verarbeitet und die Betroffenen informiert werden müssen.
Das besagte Gesetz verlangte von Telekommunikationsanbietern und Internetprovidern, alle Verbindungsdaten von Kunden über 6 Monate hinweg zu speichern.
Zuvor gab es bereits 2014 in Bulgarien den Versuch, ein Vorratsdatenspeicherungsgesetz durchzubringen – damals sollten Telekommunikationsdaten sogar ein Jahr lang gespeichert werden.
Innerhalb der EU werden anlasslose Massenspeicherungen von Daten immer wieder auf nationale Ebene (so auch in Deutschland) gekippt.
Generell werden solche Eingriffe in die Privatsphäre höchstens im Fall von konkreten und unmittelbaren terroristischen Bedrohungen vom EuGH bewilligt.
Weitere Informationen finden Sie hier:
https://netzpolitik.org/2022/eugh-urteil-vorratsdatenspeicherung-auch-in-bulgarien-mit-eu-recht-unvereinbar/