Corporate Compliance zielt nicht einfach nur auf Gesetzestreue, sondern gerade auch auf die faktische Umsetzung der gesetzlichen und innerbetrieblichen Vorgaben, und zwar durch die Sicherstellung effektiver Maßnahmen und die organisatorische Verankerung eines für Compliance eingerichteten Verantwortungsbereichs innerhalb des Unternehmens. Unser Compliance-Team hilft Ihnen nicht nur im Datenschutz, sondern auch dabei, dass Ihr Unternehmen insgesamt rechtskonform aufgestellt ist.
Corporate Compliance beschränkt sich nicht auf die Themen Datenschutz und IT-Sicherheit. Datenschutz/ IT-Sicherheit ist nur eines von zahlreichen weiteren Compliance-Themen. Dazu zählt insbesondere
und weitere Rechtsgebiete mehr.
Dass Ihr Unternehmen „compliant“ arbeitet, hängt in erster Linie von einem effektiven und nachhaltigen Compliance-Management-System (CMS) ab.
Die betriebliche Umsetzung / Implementierung der Corporate Compliance als wichtiger Bestandteil einer nachhaltigen Unternehmensführung erfolgt im Wege der Einführung eines so genannten Compliance Management Systems (CMS). Ziele eines CMS in der Unternehmenspraxis sind nicht selten die Verhinderung und Aufklärung von Korruption und Betrug, Verletzung des Datenschutzes, Verstößen gegen umweltrechtliche Bestimmungen und das Produkthaftungsgesetz oder Kartellrecht- oder Steuerrechtsverstößen.
Die erforderlichen Anforderungen an ein CMS sind in dem vom Institut der Wirtschaftsprüfer verlautbarten Prüfungsstandard IDW PS 980 („Grundsätze ordnungsmäßiger Prüfung von Compliance Management Systemen“) festgelegt. Der IDW PS 980 ist die erste Darstellung in Deutschland, die eine allgemeingültige Übersicht der notwendigen Bestandteile eines CMS gibt. Dieser Prüfungsstandard stellt eine Struktur bereit, die eine Verknüpfungsmöglichkeit für alle Compliance-Themenfelder gewährleistet. Wir bieten Ihnen an, die zentralen Inhalte von IDW PS 980 in Ihrem Unternehmen sukzessiv und in dem von Ihnen gewünschten Umfang zu verwirklichen.
Zentrale Elemente des Prüfungsstandards IDW PS 980 („Grundsätze ordnungsmäßiger Prüfung von Compliance Management Systemen“) lauten:
Das bedeutet im Einzelnen:
Eine Compliance-Kultur ergibt sich in erster Linie aus dem Stellenwert, die die Geschäftsleitung, die Mitarbeiter und Kunden den Compliance-Themen beimisst. Die Akzeptanz von Corporate Compliance im Unternehmen hängt ganz wesentlich davon ab, ob die Geschäftsleitung die Compliance-Themen ernst nimmt.
Wir besprechen mit Ihnen, wieviel Compliance Sie in Ihrem Unternehmen umsetzen wollen – die gesetzlichen Mindestanforderungen oder mehr? Bei der Analyse sollten die Erwartungen der Kunden, Mitarbeiter und Lieferanten an Compliance-Themen berücksichtigt werden.
Ausgegend von den rechtlichen Anforderungen identifizieren wir mit Ihnen gemeinsam die Compliance bezogenen Risiken. Unter Berücksichtigung der Analyse und Bewertung der Eintrittswahrscheinlichkeit und Folgen der identifizierten Risiken ist eine angemessene Compliance-Organisation einzurichten und ein passendes Programm zur Begegnung der Risiken zu verabschieden.
Die Einrichtung eines angemessenen Compliance-Programms zur Adressierung der identifizierten Compliance-Risiken ergibt sich aus den auf Ihr spezifisches Unternehmen anwendbaren gesetzlichen Vorgaben.
Im Wege von Schulungen, Berichten und sonstigen Dokumentationen stellen wir sicher, dass die Compliance-Themen unternehmensintern kommuniziert und gelebt werden.
Gemeinsam mit der Geschäftsleitung erstellen wir eine jährliche Planung, welche Themen und Bereiche im jeweiligen Geschäftsjahr überprüft werden, um feststellen zu können, ob die eingesetzten Maßnahmen zur Begegnung der identifizierten Risiken wirksam sind. Hierbei berücksichtigen wir selbstverständlich auch Hinweise anderer Abteilungen, wie etwa der internen Revision.
Die erfolgreiche Umsetzung / Implementierung eines Compliance-Management-Systems wird maßgeblich von den spezifischen Fähigkeiten unserer Mitarbeiter des Compliance-Teams beeinflusst.
Die Anforderungen zur Ausübung der Tätigkeit eines Compliance-Beauftragten sind gesetzlich nicht geregelt. Es besteht allerdings Konsens darüber, dass der Compliance-Beauftragte über hinreichende Fachkompetenz und Zuverlässigkeit verfügen muss.
Fachkompetenz meint insbesondere Kenntnisse zu Anforderungen an die Ausgestaltung von angemessenen Prozessen zur Aufdeckung von Verstößen, Kenntnisse und Aufgaben und Verantwortlichkeiten der Compliance-Funktion, Kenntnisse der Aufbau- und Ablauforganisation.
Der Compliance-Beauftragte ist zuverlässig, wenn er in den letzten fünf Jahren vor Aufnahme der Tätigkeit nicht wegen eines Verbrechens, Diebstahls, Unterschlagung, Erpressung, Betrug, Untreue, Geldwäsche, Urkundenfälschung, Hehlerei, Wuchers, einer Insolvenzstraftat, einer Steuerhinterziehung oder aufgrund des § 38 WpHG verurteilt wurde.
Die erforderliche Branchenkenntnis des Compliance-Beauftragten bezieht sich auf das durch das Unternehmen vorgegebene Risiko- und Geschäftsprofil.
Unsere Seniorberater sind Rechtsanwälte und haben mehrjährige Erfahrungen in der Unternehmensberatung, speziell auch in Bezug auf Compliance-Themen.
Profitieren Sie von unseren Rechtsexperten und machen sich ein Bild über die Vorteile eines Compliance-Beauftragten.
Unternehmerische Vorteile durch Compliance-Maßnahmen sind vor allem Wettbewerbsvorteile, Reputationsgewinne und die Vermeidung von Sanktionen.
Das durch die Einführung eines CMS erzeugte Vertrauen bei Mitarbeitern, Kunden, Behörden, Gesellschaften und Investoren kann die Kundenbindung stärken, Geschäftsbeziehungen verlängern und die Motivation der Beschäftigten erhöhen. Ihr Unternehmen kann zudem von den niedrigeren Korrekturmaßnahmen, günstigeren Finanzierungsbedingungen und Versicherungsprämien profitieren,
Bedenken Sie: Die gesetzlichen Vorgaben für Korruption, Kartellrecht und für andere Gebiete sind unabhängig von der Größe des Unternehmens und deshalb auch für den Mittelstand gesetzlich verbindlich.
Dann rufen Sie uns an unter Tel.: 02191-909430 oder schicken Sie uns eine E-Mail an infoantispam@gindat.de.