Momentan kursieren E-Mails, die angeblich von der Kanzlei „Schneider“ stammen und Webseiten-BetreiberInnen DSGVO-Verstöße vorwerfen. Häufig werden fehlende Optionen zur Ablehnung von Cookies, voreingestellte Cookies oder mangelhafte Datenschutzerklärungen kritisiert. In den E-Mails wird mit hohen Strafen gemäß DSGVO gedroht, die jedoch vor allem für Großkonzerne wie Meta relevant sind. Kleinere Unternehmen müssen in der Regel keine derart hohen Strafen fürchten.
Anzeichen für Spam:
- Fragwürdiger Absender:
- Absendername „Mag. Roland Schneider LCC“ verweist auf keine real existierende Kanzlei (laut Google-Recherche).
- Die E-Mail-Adresse „info@sendemail48.com“ passt nicht zu einer Anwaltskanzlei und enthält keinen Hinweis auf MandantInnen oder Geschädigte.
- Auffällige Inhalte:
- Die E-Mail verweist auf die Seite DSGVOcheck.org, was eher auf Werbung als auf eine echte Abmahnung hindeutet.
Was können HändlerInnen tun?
- Ruhe bewahren: Die E-Mails sind mit hoher Wahrscheinlichkeit Fake-Abmahnungen.
- Absender prüfen: Durch eine Google-Recherche kann herausgefunden werden, ob der Absender seriös ist.
- Nicht ignorieren: Echte Abmahnungen können ebenfalls per E-Mail eintreffen. Im Zweifel ist es ratsam, die Abmahnung von ExpertInnen prüfen zu lassen.
Damit HändlerInnen weder Fake- noch echte Abmahnungen fürchten müssen, ist es wichtig, dass ihre Shops den Anforderungen der DSGVO und des Wettbewerbsrechts entsprechen. Dazu zählen unter anderem rechtssichere Cookie-Banner und klare Datenschutzerklärungen.