In unserem Infobrief „August 2022“, haben wir Sie bereits über die Abmahnwelle zu Google Fonts informiert.
Das Thema scheint weiterhin aktuell zu sein. Wir haben wieder Informationen erhalten, dass nun ein Schreiben einer Rechtsanwaltskanzlei postalisch versendet wird.
Die RAAG-Kanzlei, mit Sitz in Meerbusch, nennt hier namentlich Ihren Mandanten und weist auch hier auf die Nutzung von Google Fonts auf der Webseite hin und dass dadurch die IP-Adresse an Google weitergeleitet wird.
Nachfolgend werden die anfallenden Kosten erläutert, welche man auch auf der letzten Seite in einer tabellarischen Übersicht findet. Insgesamt möchte die RAAG-Kanzlei, dass die Summe (aus einem aktuellen Schreiben) von 226,10 Euro an die angegebene Kontoverbindung gezahlt wird.
Nach einer Recherche im Internet über die RAAG-Kanzlei, haben wir festgestellt, dass die Kanzlei von Nikolaos Kairis geleitet wird, welcher auch das Schreiben aufgesetzt hat. „Dikigoros“ ist übrigens das griechische Wort für „Rechtsanwalt“. Herr Kairis scheint also in Griechenland zur Rechtsanwaltschaft zugelassen zu sein und kann aufgrund § 2 EuRAG in Deutschland praktizieren. Ausweislich des bundesweiten Rechtsanwaltsregisters ist die Zulassung erst im Jahre 2021 erfolgt.
Wir empfehlen Ihnen, den geforderten Betrag nicht an die Kanzlei zu senden, da die rechtlichen Ausführungen zum Schadenersatz des Herrn Kairis mehr als fraglich sind. Sie sollten sich hierzu allerdings juristischen Rat hinzuziehen. Dahingehend kann die GINDAT GmbH Sie gerne unterstützen, unsere Juristen stehen Ihnen hier zur Verfügung. Sollten Sie betroffen sein, dürfen Sie uns Ihre Anfrage gerne per E-Mail an die info@gindat.de senden.
Weiterhin empfehlen wir Ihnen natürlich, Google Fonts schnellstmöglich lokal auf Ihrer Webseite einzubinden.