Aus datenschutzrechtlichen Gründen hält der Präsident der Kultusministerkonferenz (KMK), Alexander Lorz (CDU), den Messenger WhatsApp an Schulen für sehr bedenklich. Denn über diese Dienste dürfen im Austausch zwischen Lehrer und Schülern keine personenbezogenen Daten veröffentlicht werden, wie zum Beispiel Krankmeldungen. Ebenso gilt dies für Daten die unterichts- oder notenrelevant sein könnten sowie Informationen zu Hausaufgaben. Wie Lehrkräfte über Messenger-Dienste Informationen austauschen dürfen, ist aber bundesweit nicht einheitlich geregelt. So befindet sich der Austausch zwischen Eltern und Lehrern über WhatsApp in einer rechtlichen Grauzone.
Da die Kommunen für die Ausstattung der Schulen zuständig sind, die Gesetzgebung aber bei den Länder liegt, kann das Thema zum Datenschutz bei Messenger-Diensten nur gemeinsam an einem runden Tisch gelöst werden. Doch gerade das Thema Datenschutz bei Messenger-Diensten ist rechtlich immer noch nicht zwischen allen Schulbehörden, Lehrerverbänden, Eltern sowie Schülern geregelt.
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