Eine offen einsehbare Besucherliste mit Kontaktdaten sowie gesundheitsbezogenen Angaben kostet ein saarländisches Pflegeheim 9.500 Euro. Auf die Beschwerde einer Privatperson folgte das Urteil durch das Unabhängige Datenschutzzentrum Saarlands.
Das reine Erheben der Gesundheitsdaten wurde aufgrund der Corona-Pandemie als angemessen beurteilt. Jedoch hätten Maßnahmen ergriffen werden müssen, um Unberechtigten den Zugriff zu verwehren.
Weitere Informationen finden Sie hier:
https://www.dsgvo-portal.de/bussgelder/dsgvo-bussgeld-gegen-pflegeheim-2023-06-21-DE-2983.php