Grundsätzlich sollte die Richtlinie bis zum 17.10.2024 umgesetzt werden, was aber in Deutschland sowie auch in den allermeisten EU-Staaten noch nicht der Fall ist. Die Bundesregierung hatte hierzu einen Gesetzentwurf - NIS-2 Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz mit Stand 02.10.2024 - vorgelegt.
Zuletzt gab es am 04.11.2024 eine öffentliche Anhörung im Innenausschuss des Bundestages zu diesem Thema in dem Experten mögliche Kritikpunkte geäußert haben (https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw45-pa-inneres-cyber-1026336).
Mit einer Verabschiedung des Gesetzes wird allgemein nicht vor März 2025 ausgegangen, so dass die Regelungen der NIS 2 Richtlinie der EU noch keine Anwendung findet.
Bis dahin sollten die davon betroffenen Unternehmen allerdings nicht abwarten und sich schon einmal vorbereiten, indem Sie Ihre Betroffenheit von der Richtlinie klären, Ressourcen und Verantwortlichkeiten festlegen und eine Risikoanalyse durchführen. Wesentliche Maßnahmen können ggf. bereits ermittelt und umgesetzt werden um rechtzeitig für die Umsetzung des Gesetzes gewappnet zu sein. Die GINDAT steht Ihren Kunden mit Ihrer Expertise zur Seite und bietet auf Anfrage umfangreiche Unterstützung an.