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Meta wird erneut von der Verbraucherzentrale NRW verklagt

Meta bietet bei Facebook und Instagram ein Pay-or-Consent-Modell an, bei dem Nutzer zwischen personalisierter Werbung oder einem kostenpflichtigen werbefreien Abo wählen können. Laut der Verbraucherzentrale NRW verstößt dieses Modell gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), da die Entscheidung zwischen Zahlen und Einwilligung nicht freiwillig sei. Abonnements kosten mindestens 9,99 Euro pro Monat, für die Smartphone-Nutzung sogar 12,99 Euro, was bei Nutzung beider Netzwerke jährlich fast 250 Euro ergibt.

Die Verbraucherschützer kritisieren, dass Meta die Nutzer bewusst zur kostenlosen, werbefinanzierten Nutzung drängt, um weiterhin personalisierte Werbung ausspielen zu können. Auch bei Abschluss eines Abos sammelt Meta weiterhin Daten, was einen weiteren Verstoß gegen die Datenschutzregeln darstellt.

In einem früheren Verfahren hatte die Verbraucherzentrale bereits Erfolg: Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied, dass Metas Bestellbuttons gegen deutsches Recht verstoßen, da sie nicht eindeutig beschriftet sind. Zudem ist die Option, ein kostenpflichtiges Abo abzuschließen, in den Einstellungen versteckt und für Nutzer schwer zugänglich. Jetzt klagt die Verbraucherzentrale erneut gegen Meta.

Quelle:Klage gegen „Pay-or-Consent“-Modell von Meta | Verbraucherzentrale NRW

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