Um unsere Kunden, die von Konjunktur bedingter Kurzarbeit betroffen sind zu unterstützen, bieten wir auf – die Monatspauschale für den Vertrag über die Bestellung eines externen betrieblichen Datenschutzbeauftragten – für die Dauer der Kurzarbeit 50% Skonto zu gewähren.
Wie erhalte ich 50% Skonto?
Die Voraussetzungen für das Skonto sind, dass der Bestellungsvertrag eines externen betrieblichen Datenschutzbeauftragten ungekündigt fortgeführt wird, das Zahlungsziel von 14 Tagen ab Rechnungseingang eingehalten wird, und dass ein Bewilligungsbescheid KUG vorliegt. Wir gewähren Skonto ab dem Zeitpunkt, ab dem eine Kopie des Bewilligungsbescheides bei uns eingegangen ist. Eine rückwirkende Anrechnung ist leider nicht möglich.
Als Nachweis, dass Sie von Kurzarbeit betroffen sind, senden Sie uns bitte eine Kopie des Bewilligungsbescheides zu. Gerne kann dies auch in elektronischer Form geschehen, dazu nutzen Sie bitte die infoantispam@gindat.de.
Geben Sie gut auf sich acht und bleiben Sie gesund!
Ihr GINDAT-Team