Zukünftig könnte es eine Zustimmungspflicht für Tracking auf Internetseiten durch die deutschen Datenschutzbehörden geben. Dies soll ein wichtiges Thema bei der Anfang November anstehenden Datenschutzkonferenz (DSK) sein. Bereits im April 2018 forderte die DSK eine entsprechende Zustimmungspflicht, die nicht durchgesetzt werden konnte. Daher bemühen sich die Datenschützer mit den betroffenen Unternehmen zu einem gemeinsamen, tragbaren Ergebnis zu kommen.
Ausgangspunkt ist die noch nicht durchgesetzte E-Privacy-Verordnung, die eigentlich gleichzeitig mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft treten sollte. Die EU-Mitgliedsstaaten haben sich bisher nicht auf eine gemeinsame Position einigen können, worauf hin die deutschen Datenschützer auf die Vorgaben der DSGVO hinweisen und das bestehende Telemediengesetz (TMG) für nicht ausreichend halten.
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