Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Verbraucherverbänden wie der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) die Möglichkeit gegeben, Klage einzulegen, wenn Datenschutzrechte verletzt werden (z. B. durch Verletzung der Informationspflichten gemäß der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)). Die Klage des vzbv gegen Meta Platforms Ireland Ltd, ehemals Facebook Ireland Ltd., wegen Datenschutzverstößen im App-Center des sozialen Netzwerks und die wiederholte Missachtung datenschutzrechtlicher Einwilligungsanforderungen durch Meta sind die Ursachen für dieses Verfahren.
Die Klagebefugnis von Verbraucherverbänden bei Datenschutzverstößen wurde bereits 2022 vom EuGH anerkannt. Es war jedoch unklar, ob sich diese Befugnis auch auf Verstöße gegen Informationspflichten erstreckt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte dies dem EuGH zur Klärung übermittelt. Der EuGH machte deutlich, dass Verbraucherverbände die Befugnis haben, Klagen einzureichen, unabhängig davon, ob sie bestimmte Personen benennen können. Es reicht aus, dass die Verarbeitung von Daten die Rechte von Personen beeinträchtigen könnte, die identifiziert oder identifizierbar sind.
Die Entscheidung des EuGH hat einen erheblichen Einfluss auf die Position der Verbraucherverbände und gewährleistet, dass sie rechtlich vorgehen können, wenn sie gegen die DSGVO verstoßen, auch wenn sie Informationspflichten verletzen. Die vzbv unterstreicht die Wichtigkeit dieses Beschlusses für Verbraucher, die häufig hilflos mit der Datensammlung im Internet konfrontiert sind. Online Händler sollten das das Urteil als ein gewisses Alarmsignal verstehen, sich selbst noch einmal in puncto Datenschutz-Compliance zu überprüfen, obwohl nicht alle E-Commerce-Unternehmen Meta sind und eine Massenklage fürchten müssen. Es ist wichtig für Unternehmen zu berücksichtigen, dass Verbraucherverbände als Beschützer der Datenschutzrechte eine noch größere Bedeutung haben und auch eine konsequente Verfolgung von Verstößen gewährleisten können.