Nach langem Ringen über die Auslegung der Datenschutzgrundverordnung und zahlreichen schweren Geldstrafen will Meta nun nur noch nach Einwilligung die Daten von Facebook-, Instagram- und Whatsapp-Nutzern in Europa sammeln.
In der Vergangenheit wurde argumentiert, das Tracking der Nutzer sei notwendig, um der vertraglichen Verpflichtung nachkommen und die Plattform individuell zuschneiden zu können – was jedoch durch eine Beschwerde der Datenschutzorganisation noyb vor den Europäischen Gerichtshof ging.
Es folgte die Argumentation, dass es ein „begründetes Interesse“ an dem Sammeln von Nutzerdaten gebe und die Opt-Out-Option wurde unnötig in den Einstellungen versteckt. Auch hier urteilte der Europäische Gerichtshof zu Ungunsten von Meta.
Die neue Absicht von Meta, rechtskonform Nutzerdaten zu sammeln, wird von Max Schrems, Datenschützer und Gründer von noyb, kritisch betrachtet: „Wir werden sehen, ob Meta die Zustimmungspflicht tatsächlich die gesamte Nutzung personenbezogener Daten für Werbung anwenden wird. Bislang ist von ‚hoch personalisierter‘ oder ‚verhaltensorientierter‘ Werbung die Rede, und es ist unklar, was das bedeutet“.
Es bleibt also abzuwarten, bis Meta die neuen Änderungen Ende Oktober umsetzen will.
Weitere Informationen finden Sie hier:
https://netzpolitik.org/2023/meta-keine-personalisierte-werbung-mehr-ohne-einwilligung/