In Reaktion auf ein bedeutendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom vergangenen Dezember bereitet der deutsche Gesetzgeber aktuell eine Überarbeitung des Bundesdatenschutzgesetzes vor. Ziel ist es, den Umgang mit persönlichen Daten durch Auskunfteien wie die Schufa strenger zu regulieren. Das EuGH-Urteil hatte die Praxis des sogenannten Kreditscorings kritisiert, insbesondere in Fällen, in denen Auskunfteien wie die Schufa auf umfassende und teils sensible persönliche Daten zugreifen, um die Kreditwürdigkeit von Personen zu bewerten.
Dies verdeutlicht ein Fall aus Deutschland, in dem eine Frau gegen die Schufa klagte, weil sie einen Kredit nicht erhalten hatte. Sie forderte die Löschung eines Eintrags und den Zugang zu ihren Daten. Die Schufa teilte ihr jedoch nur den Score-Wert und allgemeine Informationen zu dessen Berechnung mit. Der EuGH verhandelte diesen Fall und stellte fest, dass dieses Verfahren eine unzulässige automatisierte Entscheidung darstellt.
Die geplanten Gesetzesänderungen zielen darauf ab, den Zugang zu persönlichen Daten einzuschränken und gleichzeitig mehr Transparenz darüber zu schaffen, woher diese Daten stammen. Künftig sollen Auskunfteien nicht mehr automatisch Daten wie Wohnadresse, soziale Medien, Bankbewegungen, Gesundheitsdaten oder Informationen über ethnische Herkunft für das Scoring verwenden dürfen.
Eine wichtige Änderung ist die Verpflichtung der Auskunfteien, die genauen Berechnungsmethoden ihres Scorings offenzulegen, wenn Verbraucher danach fragen. Dies stellt eine signifikante Abkehr von der bisherigen Praxis dar, in der sich die Schufa oft auf das Geschäftsgeheimnis berufen konnte, um detaillierte Auskünfte zu verweigern.
Diese legislativen Anpassungen sind noch nicht final, da sie die Zustimmung des Bundestags und des Bundesrats benötigen. Bundesverbraucherschutzministerin Steffi Lemke hat die Änderungen jedoch bereits begrüßt und betont, dass sie dazu beitragen werden, Diskriminierung durch Scoring-Verfahren zu vermeiden und den Verbraucherschutz zu stärken.
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