Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Deutschland wegen mangelhafter Umsetzung des Whistleblower*-Schutzes zu einer Strafe von 34 Millionen Euro verurteilt. Die EU-Vorgaben wurden nicht fristgerecht umgesetzt.
Luxemburg. Deutschland muss wegen unzureichendem Schutz von Hinweisgebern eine hohe Geldstrafe zahlen Tschechien und Estland erhielten eine deutlich niedrigere Strafe. Der Europäische Gerichtshof entschied, dass die Bundesrepublik die EU-Richtlinien zum Schutz von Whistleblowern nicht rechtzeitig und vollständig in nationales Recht überführt hat. Das Urteil sieht für Deutschland eine Strafe in Höhe von 34 Millionen Euro vor.
Hintergrund ist eine Klage der EU-Kommission (Rechtssache C-149/23), die darauf hinweist, dass alle Mitgliedstaaten verpflichtet sind, sichere und vertrauliche Meldekanäle für Hinweisgeber bereitzustellen. Ziel dieser Vorgaben ist ein wirksamer Schutz vor Repressalien für Personen, die Verstöße gegen EU-Recht melden.
Ursprünglich hatten die EU-Staaten bis Ende 2021 Zeit, die Richtlinie in nationales Recht zu überführen. In Deutschland trat das entsprechende Hinweisgeberschutzgesetz jedoch erst im Juli 2023 in Kraft – fast anderthalb Jahre zu spät.
Die EU hatte 2019 als Reaktion auf Skandale wie das Facebook-Datenleck oder die „Panama Papers“ strengere Regeln zum Schutz von Hinweisgebern beschlossen. Diese betreffen unter anderem Verstöße in Bereichen wie Geldwäsche, Unternehmensbesteuerung, Datenschutz, Lebensmittel- und Produktsicherheit, Umweltschutz und nukleare Sicherheit.
Ein zentraler Aspekt der Richtlinie ist, dass Whistleblower frei entscheiden können, auf welchem Weg sie Verstöße melden. Sie sind nicht verpflichtet, sich zunächst an eine interne Stelle ihres Unternehmens zu wenden.
* Whistleblower sind Personen, die vertrauliche oder illegale Vorgänge in Unternehmen oder Behörden offenlegen. Oft handelt es sich um Mitarbeitende mit Zugang zu sensiblen Informationen. Sie decken Missstände auf, beispielsweise Korruption oder Umweltverstöße, und setzen sich dabei erheblichen persönlichen Risiken aus.
Quelle: www.onlinehaendler News