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EU-Checkliste für ethische Künstliche Intelligenz

Künstliche Intelligenz dringt immer stärker in das öffentliche Bewusstsein
und auch in den geschäftlichen Alltag vor. Diese Entwicklung lässt vermehrt Fragen aufkommen, an welche ethischen Grundsätze eine in Zukunft immer leistungsfähiger werdende Künstliche Intelligenz gebunden werden sollte.

Bereits im Jahr 1942 beschrieb Isaac Asimov in seiner Kurzgeschichte „Runaround“ erstmals die Grundregeln des Roboterdienstes:

  1. Ein Roboter darf kein menschliches Wesen (wissentlich) verletzen oder durch Untätigkeit (wissentlich) zulassen, dass einem menschlichen Wesen Schaden zugefügt wird;
  2. Ein Roboter muss den ihm von einem Menschen gegebenen Befehlen gehorchen – es sei denn, ein solcher Befehl würde mit Regel eins kollidieren;
  3. Ein Roboter muss seine Existenz beschützen, solange dieser Schutz nicht mit Regel eins oder zwei kollidiert.

In der Gegenwart, da autonom agierende Maschinen bereits Realität sind, beabsichtigt die Europäische Union sich mit einem Güteversprechen gegenüber den KI-Großmächten USA und China zu positionieren.

Eine Expertengruppe hat hierzu in einem ersten Schritt ermittelt, welche Grundvoraussetzungen KI erfüllen muss, um als vertrauenswürdig gelten zu können:

1. Vorrang menschlichen Handelns und menschlicher Aufsicht

KI-Systeme sollten gerechten Gesellschaften dienen, indem sie das menschliche Handeln und die Wahrung der Grundrechte unterstützen‚ keinesfalls aber sollten sie die Autonomie der Menschen verringern, beschränken oder fehlleiten.

2. Robustheit und Sicherheit

Eine vertrauenswürdige KI setzt Algorithmen voraus, die sicher, verlässlich und robust genug sind, um Fehler oder Unstimmigkeiten in allen Phasen des Lebenszyklus des KI-Systems zu bewältigen.

3. Privatsphäre und Datenqualitätsmanagement

Die Bürgerinnen und Bürger sollten die volle Kontrolle über ihre eigenen Daten behalten und die sie betreffenden Daten sollten nicht dazu verwendet werden, sie zu schädigen oder zu diskriminieren.

4. Transparenz

Die Rückverfolgbarkeit der KI-Systeme muss sichergestellt werden.

5. Vielfalt, Nichtdiskriminierung und Fairness

KI-Systeme sollten dem gesamten Spektrum menschlicher Fähigkeiten, Fertigkeiten und Anforderungen Rechnung tragen und die Barrierefreiheit gewährleisten.

6. Gesellschaftliches und ökologisches Wohlergehen

KI-Systeme sollten eingesetzt werden, um einen positiven sozialen Wandel sowie die Nachhaltigkeit und ökologische Verantwortlichkeit zu fördern.

7. Rechenschaftspflicht

Es sollten Mechanismen geschaffen werden, die die Verantwortlichkeit und Rechenschaftspflicht für KI-Systeme und deren Ergebnisse gewährleisten.

Basierend auf diesen sieben Grundprinzipien wird die Europäische Union Prüfkataloge entwickeln, die eine Beurteilung der in den Unternehmen eingesetzten Künstlichen Intelligenz auch nach ihrer Nützlichkeit oder Schädlichkeit für die von der Verarbeitung betroffenen Menschen ermöglichen wird.

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