Die niederländische Datenschutzbehörde hat ein Bußgeld in Höhe von insgesamt 10 Millionen Euro gegen das US-amerikanische Unternehmen Uber verhängt, das seinen europäischen Hauptsitz in den Niederlanden hat. Der Vorwurf lautet, dass Uber die allgemeinen Auskunftsrechte, die sich aus der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ergeben, nicht ausreichend für seine europäischen Fahrer:innen beachtet hat.
Die niederländische Datenschutzbehörde, die Autoriteit Persoonsgegevens (AP), hat Uber überprüft und festgestellt, dass das Unternehmen nicht ausreichend transparent darüber informiert hat, wie lange es die Daten seiner europäischen Fahrer speichert und in welche Drittländer sie übertragen werden.
In der von der AP veröffentlichten Entscheidung vom 11. Dezember 2023 wird darauf hingewiesen, dass es den Fahrer:innen schwer gemacht wurde, Anträge auf Einsicht oder Herausgabe ihrer persönlichen Daten zu stellen. Obwohl es in der von Uber bereitgestellten App ein digitales Formular zur Antragstellung gab, war dieses sehr gut versteckt. Selbst wenn Fahrer es schafften, dieses Hindernis zu überwinden, hatten sie Schwierigkeiten, die angeforderten Daten zu nutzen, da sie in schwer zugänglichen Formaten bereitgestellt wurden und nur auf Englisch zur Verfügung standen.
Bei der Bestimmung der Strafe wurden die Unternehmensgröße und die Schwere der Verstöße in Betracht gezogen. Gegenwärtig ist Uber nicht verpflichtet, das Bußgeld zu zahlen, da noch über die von Uber eingelegte Berufung entschieden werden muss. Die Behörde informierte jedoch, dass Uber bereits Schritte unternommen hat, um die Auskunftsrechte besser zu berücksichtigen.
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