Der Digital Services Act (DSA), der seit 2020 entwickelt wird, zielt darauf ab, die rechtlichen Rahmenbedingungen für digitale Dienste in der EU zu aktualisieren. Insbesondere soll er sicherstellen, dass Online-Vermittlungsdienste wie Suchmaschinen, soziale Netzwerke und Online-Marktplätze illegale Inhalte schneller und systematischer entfernen.
Seit dem 17. Februar 2024 ist ein neuer Abschnitt des DSA in Kraft, der sich auch Hosting-Anbieter auswirkt. Diese müssen seitdem die folgenden Anforderungen erfüllen:
– zentrale Kontaktstelle für Meldungen mutmaßlicher rechtswidriger Inhalte einrichten und bekannt machen
– Regelungen zur Inhaltsmoderation in ihren Nutzungsbedingungen bzw. Allgemeinen Geschäftsbedingungen darlegen
– ein Verfahren für die Meldungen und Bearbeitung rechtswidriger Inhalte einrichten
– Transparenzberichte erstellen
Diese Änderungen haben direkte Auswirkungen auf die rechtlichen Dokumente der Unternehmen, die entsprechend aktualisiert werden müssen. Dazu gehören das Impressum, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Datenschutzerklärungen.
Der DSA weist zudem Parallelen zur bestehenden Verordnung zur Bekämpfung terroristischer Online-Inhalte auf. Ähnliche Anforderungen, wie die Einrichtung von Kontaktstellen für behördliche Meldungen oder Strategien zur Bekämpfung terroristischer Inhalte in den AGB, sind auch hier vorgesehen. Zudem könnten bei Nichteinhaltung des DSA Sanktionen drohen. Obwohl die nationalen Umsetzungsgesetze noch in Entwicklung sind, könnten bald Bußgelder von bis zu 50.000 Euro verhängt werden. Die Nichtbeachtung der neuen Vorschriften könnte auch als Wettbewerbsverstoß gewertet werden.
Gerne können Sie uns diesbezüglich kontaktieren. Wir stellen Ihnen diese Rechtstexte gerne zur Verfügung.
Weitere Informationen finden Sie hier:
https://www.hb-ecommerce.eu/2024/02/12/digital-services-act-und-tco-verordnung-welche-pflichten-gelten-fuer-anbieter-von-hosting-diensten/