Die Einwilligungsverwaltungsverordnung (EinwV) tritt voraussichtlich im April 2025 in Kraft und soll eine Vereinfachung der Einwilligungsprozesse für Cookies und Online-Tracking ermöglichen. Ihr Ziel ist es, Verbrauchern mehr Kontrolle über ihre persönlichen Daten zu geben und gleichzeitig die Anzahl der störenden Cookie-Banner zu reduzieren.
Die Verordnung sieht vor, dass Nutzer ihre Datenschutzpräferenzen zentral über sogenannte Einwilligungsverwaltungsdienste (EV-Dienste) festlegen können. Diese Dienste sollen Einwilligungen speichern und an alle teilnehmenden Webseiten übermitteln, sodass Nutzer nicht mehr bei jedem Besuch einer neuen Webseite ihre Zustimmung oder Ablehnung erneut erteilen müssen – ganz ohne Cookie-Banner.
Die Nutzung der EinwV bleibt jedoch für Webseitenbetreiber freiwillig. Unternehmen können sich entscheiden, ob sie ein solches System integrieren oder weiterhin ihre eigenen Cookie-Banner einsetzen. Das bedeutet, dass Webseiten, die nicht an der EinwV teilnehmen, weiterhin individuelle Einwilligungen einholen müssen.
Aus Sicht des Verbraucherschutzes könnte die EinwV eine Erleichterung darstellen, da sie die wiederholte Abfrage von Cookie-Einwilligungen verringern soll. Verbraucher müssten sich nur einmal für oder gegen bestimmte Datenverarbeitungen entscheiden, und diese Präferenz würde dann automatisch berücksichtigt. Dies soll zusätzlich die Transparenz im Umgang mit persönlichen Daten verbessern.
Die Wirksamkeit der EinwV hängt allerdings stark von der Akzeptanz durch Webseitenbetreiber und große Online-Plattformen ab. Da die Teilnahme gemäß § 18 Abs. 1 EinwV freiwillig ist, besteht die Möglichkeit, dass sich viele Anbieter gegen eine Integration entscheiden, insbesondere wenn sie befürchten, dass ein zentralisiertes System die Ablehnung von Tracking durch Nutzer erleichtert.
Dass Big-Tech-Unternehmen ein derartiges System unterstützen werden, erscheint fraglich. Denn ein Großteil der Einnahmen dieser Unternehmen basiert auf personalisierter Werbung. Die einfache Möglichkeit, ein derartiges Tracking global abzulehnen, dürfte also nicht mit ihrem finanziellen Interesse übereinstimmen.
Erfahrungen mit ähnlichen Datenschutzmaßnahmen, wie der App Tracking Transparency von Apple, zeigen, dass Nutzer in solchen Fällen häufig gegen personalisierte Werbung optieren. In manchen Regionen lag die Opt-out-Rate bei über 90 %.
Fazit:
Die EinwV stellt eine theoretisch sinnvolle Lösung dar, um Datenschutz und Nutzerfreundlichkeit im Internet zu verbessern. Es bleibt jedoch fraglich, ob große Big-Tech-Unternehmen eine Lösung unterstützen werden, die ihr Geschäftsmodell potenziell gefährdet. Die tatsächliche Durchsetzung der Verordnung bleibt daher ungewiss. Es ist somit auch durchaus möglich, dass die bestehende Praxis mit individuellen Cookie-Bannern einfach bestehen bleibt.