Vor dem Europäischen Gerichtshof wurde eine Klage gegen den Deutschen Staat für die versäumte Umsetzung eines nationalen Gesetzes zur EU-Whistleblower-Richtline eingereicht. Diese Richtline, laut der die Möglichkeit eingerichtet werden muss, Verstöße in Behörden oder Privatwirtschaft vertraulich zu melden, hätte bis zum 17. Dezember 2021 in Gesetzesform festgehalten werden müssen.
Für die versäumte Umsetzung müsste der Staat gemäß der Klage für jeden Tag seit Ablauf der Frist 61.600 Euro zahlen. Zumindest ein Pauschalbetrag wird zur Strafe gezahlt werden müssen, selbst wenn die Regierung ein Gesetz kurzfristig auf den Weg bringen sollte und die Klage als Resultat zurückgezogen würde.
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