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Datenschutzbehörden prüfen Cookie-Consent-Banner

Die Datenschutzbehörden kündigen länderübergreifend eine groß angelegte Aktion an, bei der die neuen Tracking-Vorgaben auf Webseiten näher ins Visier genommen werden sollen. Seit Oktober des vergangenen Jahres nach einem Urteil des EuGH im Vorabentscheidungsverfahren (EuGH C‑673/17 vom 01.10.2019) ist klar, dass es für Tracking-, Analyse- und Werbemaßnahmen, die nicht der reinen technischen Auslieferung einer Seite dienen, einer ausdrücklichen Einwilligung des Seitenbesuchers bedarf.

Spätestens mit der daraufhin ergangenen deutschen Entscheidung vom 28.05.2020 (BGH I ZR 7/16) ist dies die geltende verbindliche Rechtslage in Deutschland. Nachdem bereits in unserem Hause einige Anfragen von Seiten der Behörde eingetrudelt waren, haben die Datenschutzbehörden nunmehr eine groß angelegte Überprüfung angekündigt (Pressemitteilung des LDI BW vom 19.08.2020).

Beginnen wolle man mit reichweitenstarken Medienunternehmen. Dies stellt allerdings nur einen ersten Schritt dar. Wunderbar plastisch beschreibt der LDI BW, wie Tracking-Maßnahmen in der realen Welt aussehen würden.
Stellen Sie sich vor, Sie machen eine Shopping-Tour. Dabei hätten Sie einen oder mehrere Ihnen unbekannte Begleiter an Ihrer Seite. Diese protokollieren jeden Ihrer Handgriffe, jeden Schritt Ihrerseits. Es würde aufgezeichnet, was Sie sich angesehen haben und wie lange Sie sich vor bestimmten Schaufenstern aufgehalten haben. Besonders interessant sind auch Ihre Einkäufe, die selbstverständlich mit sämtlichen Details festgehalten werden. Und das nicht nur in einem Geschäft, sondern oftmals während Ihrer gesamten Shopping-Tour über mehrere Geschäfte, über mehrere Tage hinweg. Diese heimlichen Begleiter laufen schnurstracks zu den einzelnen Geschäften zurück, um diesen im Detail zu berichten, was oder wie sie Ihnen bei der nächsten Einkaufstour Produkte anbieten sollen.

Da ist mir der Brötchen-Bäcker um die Ecke wesentlich lieber, der lediglich weiß, welches Brötchen ich esse und wann er morgens mit mir rechnen kann.

Sofern Sie bis jetzt noch nicht aktiv geworden sind, prüfen Sie kritisch, welche Tracking- und Werbetools in Ihrer Webseite eingebunden sind. Sollten Sie solche nicht technisch notwendigen Technologien auf Ihrer Seite eingebunden haben, bedarf dies einer aktiven Einwilligung.
Bisherige Cookie-Banner, die im Weitersurfen eine Einwilligung sehen, sind nicht mehr zulässig. Es bedarf – vor – dem Ausführen solcher Technologien einer aktiven Einwilligung des Nutzers.

Für unsere Kunden haben wir eine Checkliste in den Fragebögen hinterlegt, mit Hilfe der Sie die rechtlichen Anforderungen an ein Cookie-Consent-Banner prüfen können. Für Detailfragen sprechen Sie bitte Ihren Datenschutzbeauftragten an.

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