1. Home
  2. News
  3. Datenschutz in Zeiten der Corona-Pandemie
  • Datenschutz

Datenschutz in Zeiten der Corona-Pandemie

In Zeiten von Corona muss sich jedes Unternehmen überlegen, welche Maßnahmen es zum Schutz seiner Mitarbeiter, Besucher und letztlich auch in Bezug auf die Erhaltung der Funktions­fähigkeit seines Betriebes ergreifen kann.

In diesen Zeiten kommen insbesondere auch die Erhebung und Verarbeitung von Daten einschließlich sensibler Gesundheits­daten von Mitarbeitern und Besuchern in Betracht.

Aber was ist mit dem Datenschutz?

Die DSGVO (Art 9 Abs. 2 b, h, i)sowie das Bundes­datenschutz­gesetz (§ 22 Abs.1 b u. c) enthalten hierzu Berechtigungen, die insbesondere auch in Ausnahme­situationen greifen können, wie Schutz vor schweren grenz­überschreitenden Gesundheits­gefahren, öffentliches Interesse im Bereich der öffentlichen Gesundheit, Pflichten aus dem Arbeitsrecht (z.B. Fürsorgepflicht).

Die Konferenz der unabhängigen Datenschutz­beauftragten des Bundes und der Länder hat hierzu ganz aktuell allgemeine Hinweise herausgegeben, nach der die Erhebung und Verarbeitung in bestimmten Fällen auch von sensiblen Gesundheitsdaten ohne Einwilligung erlaubt sein soll.

Bei Beschäftigten zählen insbesondere die Erhebung und Verarbeitung von Informationen (einschließlich Gesundheitsdaten) in den Fällen:

  • in denen eine Infektion festgestellt wurde oder Kontakt mit einer nachweislich infizierten Person bestanden hat.
  • in denen im relevanten Zeitraum ein Aufenthalt in einem vom Robert-Koch-Institut (RKI) als Risikogebiet eingestuften Gebiet stattgefunden hat.

Bei Besuchern die Erhebung und Verarbeitung personen­bezogener Daten (einschließlich Gesundheitsdaten), insbesondere um festzustellen, ob diese

  • selbst infiziert sind oder im Kontakt mit einer nachweislich infizierten Person standen.
  • sich im relevanten Zeitraum in einem vom RKI als Risikogebiet eingestuften Gebiet aufgehalten haben.

Die Datenerhebung muss aber immer verhältnis­mäßig sein und es dürfen nicht mehr Daten aufgenommen werden, als dies erforderlich ist um eine möglicherweise bestehende Gesundheits­gefährdung feststellen zu können.

  • So soll die Offenlegung personen­bezogener Daten von nachweislich infizierten oder unter Infektions­verdacht stehenden Personen zur Information von Kontaktpersonen nach Auffassung der Datenschützer nur dann rechtmäßig sein, wenn die Kenntnis der Identität für die Vorsorge­maßnahmen der Kontaktpersonen ausnahmsweise erforderlich ist.

Zusätzlich zu den bestehenden Rechts­grundlagen für die Daten­verarbeitung auf Seiten des Arbeitgebers ergeben sich auch für Beschäftigte verschiedene Nebenpflichten, unter anderem auch Rücksichts-, Verhaltens- und Mitwirkungs­pflichten gegenüber ihrem Arbeitgeber und Dritten.

  • Vorliegend stellt nach Auffassung der Datenschutz­aufsichtsbehörden beispielsweise die Pflicht zur Information des Dienstherrn bzw. des Arbeitgebers über das Vorliegen einer Infektion mit dem Corona-Virus eine solche Nebenpflicht zum Schutz hochrangiger Interessen Dritter dar, aus der unter gewissen Voraussetzungen auch eine

Offenlegungs­befugnis nach der DSGVO bezüglich personen­bezogener Daten der Kontaktpersonen folgt.

Quelle: Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

Hinweis zu Cookies

Unsere Website verwendet Cookies. Einige davon sind technisch notwendig für die Funktionalität unserer Website und daher nicht zustimmungspflichtig. Darüber hinaus setzen wir Cookies, mit denen wir Statistiken über die Nutzung unserer Website führen. Hierzu werden anonymisierte Daten von Besuchern gesammelt und ausgewertet. Eine Weitergabe von Daten an Dritte findet ausdrücklich nicht statt.

Ihr Einverständnis in die Verwendung der Cookies können Sie jederzeit widerrufen. In unserer Datenschutzerklärung finden Sie weitere Informationen zu Cookies und Datenverarbeitung auf dieser Website. Beachten Sie auch unser Impressum.

Technisch notwendig

Diese Cookies sind für die einwandfreie Funktion der Website erforderlich und können daher nicht abgewählt werden. Sie zählen nicht zu den zustimmungspflichtigen Cookies nach der DSGVO.

Name Zweck Ablauf Typ Anbieter
CookieConsent Speichert Ihre Einwilligung zur Verwendung von Cookies. 1 Jahr HTML Website
fe_typo_user Dieser Cookie wird gesetzt, wenn Sie sich im Bereich myGINDAT anmelden. Session HTTP Website
PHPSESSID Kurzzeitiger Cookie, der von PHP zum zwischenzeitlichen Speichern von Daten benötigt wird. Session HTTP Website
__cfduid Wir verwenden eine "Content Security Policy", um die Sicherheit unserer Website zu verbessern. Bei potenziellen Verstößen gegen diese Policy wird ein anonymer Bericht an den Webservice report-uri.com gesendet. Dieser Webservice lässt über seinen Anbieter Cloudflare diesen Cookie setzen, um vertrauenswürdigen Web-Traffic zu identifizieren. Der Cookie wird nur kurzzeitig im Falle einer Bericht-Übermittlung auf der aktuellen Webseite gesetzt. 30 Tage/ Session HTTP Cloudflare/ report-uri.com
Statistiken

Mit Hilfe dieser Statistik-Cookies prüfen wir, wie Besucher mit unserer Website interagieren. Die Informationen werden anonymisiert gesammelt.

Name Zweck Ablauf Typ Anbieter
_pk_id Wird verwendet, um ein paar Details über den Benutzer wie die eindeutige Besucher-ID zu speichern. 13 Monate HTML Matomo
_pk_ref Wird verwendet, um die Informationen der Herkunftswebsite des Benutzers zu speichern. 6 Monate HTML Matomo
_pk_ses Kurzzeitiger Cookie, um vorübergehende Daten des Besuchs zu speichern. 30 Minuten HTML Matomo
_pk_cvar Kurzzeitiger Cookie, um vorübergehende Daten des Besuchs zu speichern. 30 Minuten HTML Matomo
MATOMO_SESSID Kurzzeitiger Cookie, der bei Verwendung des Matomo Opt-Out gesetzt wird. Session HTTP Matomo
_pk_testcookie Kurzzeitiger Cookie der prüft, ob der Browser Cookies akzeptiert. Session HTML Matomo