1. Home
  2. News
  3. Das Transatlantic Data Privacy Framework (TDPF)
  • Datenschutz

Das Transatlantic Data Privacy Framework (TDPF)

Im Dezember 2022 wurde der Entwurf für einen Angemessenheitsbeschluss zur Datenübermittlung in die USA vorgelegt. Damit ist der Startschuss für die Verabschiedung gelegt.
Der Angemessenheitsbeschluss soll eine DSGVO-konforme Möglichkeit schaffen, personenbezogene Daten in Drittländer, also Länder, die nicht Mitgliedglied der EU sind, zu übermitteln.

In den Entscheidungsablauf sind involviert:

  • die EU-Kommission
  • ein Ausschuss bestehen aus Vertretern aller EU-Mitgliedsstaaten
  • die EDSA (Europäischer Datenschutzausschuss)

Die EU-Kommission verfasst also den Entwurf und legt ihn vor. Es folgt eine förmliche Beschlussfassung durch die EU-Kommission, gefolgt von einer Veröffentlichung des Entwurfs im EU-Amtsblatt.

Der Ausschuss der Mitgliedsstaatenvertreter entscheidet schlussendlich über die Verabschiedung – dabei muss eine Zustimmung durch mindestens 55 % (also 15 der 27 Mitgliedsstaaten) erreicht werden.

Die EDSA bekommt den Entwurf des Angemessenheitsbeschlusses durch die EU-Kommission vorgelegt und gibt eine Stellungnahme dazu ab. Anschließend leitet die EDSA den Entwurf zur Abstimmung an den Mitgliedstaatenausschuss weiter.
Die Stellungnahme hat keine bindende Funktion, kann aber die Wahlentscheidung der einzelnen Vertreter fachlich beeinflussen.

Während diverse Institutionen der USA in die Erstellung des Entwurfs involviert waren, handelt es sich bei der Abstimmung übrigens um eine rein EU-interne Angelegenheit.

Voraussichtlich ist mit einer Abstimmung und der finalen Veröffentlichung im Mai oder Juni diesen Jahres zu rechnen.

Durch den Angemessenheitsbeschluss wird nun vorgesehen, dass das DoC (US-Department of Commerce) eine öffentlich zugängliche TDPF-List (Data Privacy Framework List) führt. In diese Liste können sich amerikanische Unternehmen eintragen lassen, wenn sie den Datenschutz-Anforderungen gemäß des Angemessenheitsbeschlusses entsprechen. Hierfür müssen sie zuvor in die Privacy Shield Liste eingetragen gewesen sein oder alternativ einen Entwurf ihrer geplanten Datenschutzregelung vorlegen.

Die Aufnahme in die TDPF-List kommt einer Zertifizierung gleich, die jedes Jahr durch einen Antrag erneuert werden muss.
Für europäische Unternehmen ist daher wichtig, mit amerikanischen Geschäftspartnern vertraglich zu regeln, dass diese Erneuerungsanträge regelmäßig (und rechtzeitig) gestellt werden. Geschieht dies nicht, müssten vorhandene Daten zurück übermittelt oder gelöscht und weitere Datenübertragung eingestellt werden.

Sowohl USA- wie auch Europa-seitige Unternehmen sollten sich jetzt schon auf die Angemessenheitsentscheidung einstellen und sich mit den Geschäftspartnern austauschen, Hinweisverpflichtungen nachkommen und den betroffenen Personen anspruchsvolle Wahlmöglichkeiten einräumen.

Ferner soll nach der Etablierung des Angemessenheitsbeschlusses ein „informelles Gremium“, bestehend aus nationalen Aufsichtsbehörden der Mitgliedsstaaten, eingerichtet werden. Dessen Aufgabe wird es sein, „Empfehlungen“ an US-Unternehmen zum Umgang mit Datenschutz-Beschwerden zu geben.
Diese Empfehlungen gehen mit hoher Verbindlichkeit einher, – kommt das Unternehmen ihnen nicht innerhalb von 25 Tagen nach, unterrichtet das Gremium zuständige US-Behörden wie etwa die FTC (Federal Trade Commission), um weitere Maßnahmen einzuleiten.

Hinweis zu Cookies

Unsere Website verwendet Cookies. Einige davon sind technisch notwendig für die Funktionalität unserer Website und daher nicht zustimmungspflichtig. Darüber hinaus setzen wir Cookies, mit denen wir Statistiken über die Nutzung unserer Website führen. Hierzu werden anonymisierte Daten von Besuchern gesammelt und ausgewertet. Eine Weitergabe von Daten an Dritte findet ausdrücklich nicht statt.

Ihr Einverständnis in die Verwendung der Cookies können Sie jederzeit widerrufen. In unserer Datenschutzerklärung finden Sie weitere Informationen zu Cookies und Datenverarbeitung auf dieser Website. Beachten Sie auch unser Impressum.

Technisch notwendig

Diese Cookies sind für die einwandfreie Funktion der Website erforderlich und können daher nicht abgewählt werden. Sie zählen nicht zu den zustimmungspflichtigen Cookies nach der DSGVO.

Name Zweck Ablauf Typ Anbieter
CookieConsent Speichert Ihre Einwilligung zur Verwendung von Cookies. 1 Jahr HTML Website
fe_typo_user Dieser Cookie wird gesetzt, wenn Sie sich im Bereich myGINDAT anmelden. Session HTTP Website
PHPSESSID Kurzzeitiger Cookie, der von PHP zum zwischenzeitlichen Speichern von Daten benötigt wird. Session HTTP Website
__cfduid Wir verwenden eine "Content Security Policy", um die Sicherheit unserer Website zu verbessern. Bei potenziellen Verstößen gegen diese Policy wird ein anonymer Bericht an den Webservice report-uri.com gesendet. Dieser Webservice lässt über seinen Anbieter Cloudflare diesen Cookie setzen, um vertrauenswürdigen Web-Traffic zu identifizieren. Der Cookie wird nur kurzzeitig im Falle einer Bericht-Übermittlung auf der aktuellen Webseite gesetzt. 30 Tage/ Session HTTP Cloudflare/ report-uri.com
Statistiken

Mit Hilfe dieser Statistik-Cookies prüfen wir, wie Besucher mit unserer Website interagieren. Die Informationen werden anonymisiert gesammelt.

Name Zweck Ablauf Typ Anbieter
_pk_id Wird verwendet, um ein paar Details über den Benutzer wie die eindeutige Besucher-ID zu speichern. 13 Monate HTML Matomo
_pk_ref Wird verwendet, um die Informationen der Herkunftswebsite des Benutzers zu speichern. 6 Monate HTML Matomo
_pk_ses Kurzzeitiger Cookie, um vorübergehende Daten des Besuchs zu speichern. 30 Minuten HTML Matomo
_pk_cvar Kurzzeitiger Cookie, um vorübergehende Daten des Besuchs zu speichern. 30 Minuten HTML Matomo
MATOMO_SESSID Kurzzeitiger Cookie, der bei Verwendung des Matomo Opt-Out gesetzt wird. Session HTTP Matomo
_pk_testcookie Kurzzeitiger Cookie der prüft, ob der Browser Cookies akzeptiert. Session HTML Matomo