1. Home
  2. News
  3. Das NIS 2 Umsetzungsgesetz kommt – neue Cyberregulierungen noch 2024
  • Datenschutz

Das NIS 2 Umsetzungsgesetz kommt – neue Cyberregulierungen noch 2024

NIS2UmsuCG – eine kompliziert klingende Buchstabenkette – kommt noch in diesem Jahr auf uns zu und bedeutet übersetzt NIS 2 Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz.

Mit seiner Einführung wird das Gesetz schätzungsweise mindestens 30 Tausend Unternehmen betreffen.

Wichtig ist also, dass Sie prüfen, ob Sie ebenfalls darunter fallen. Das ist der Fall, wenn Sie zu den „wesentlichen“ und „wichtigen“ Einrichtungen gehören, oder aber wenn Sie KRITIS Betreiber sind. Bis Oktober 2024 ist mit dem Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens zu rechnen.

In jedem Fall müssen Sie sich also mit den Vorschriften beschäftigen, wenn Sie in den folgenden Sektoren tätig sind:

Wesentlich: Energie, Transport, Bankwesen, Gesundheitswesen, Trinkwasser, Abwasser, digitale Infrastruktur, IKT Service Management, Verwaltung, Finanzmarkt, Raumfahrt,
oder
Wichtig: Post, Abfallwirtschaft, Industrie, digitale Dienste, Forschung, chemische Betriebe, Nahrungsmittelgewerbe,

und wenn Sie ab 50 Mitarbeitern beschäftigen und 10 Millionen Jahresumsatz erwirtschaften.

Wichtig ist aber zu beachten, dass auch kleine Unternehmen in den Anwendungsbereich fallen können, die weniger Umsatz generieren oder weniger Mitarbeitende haben. Üben diese kritischen Tätigkeiten aus, welche Auswirkungen auf die öffentliche Ordnung haben können, oder aber sind grenzüberscheitende Auswirkungen damit verbunden, sind diese ebenfalls betroffen.

Von besonderer Bedeutung ist die NIS 2 Richtlinie auch für Geschäftsführer und Vorstände, da diese in die Verantwortung genommen werden. Konkret bedeutet dies, dass diese Personen das Risikomanagement billigen und auch überwachen müssen.

Kommen sie diesen Pflichten nicht nach, kann dies auch eine persönliche Haftung bedeuten. Auch mangelnde oder nicht ausreichende Vorbereitungshandlungen können eine solche Haftung bereits begründen.

In jedem Fall sollte hier also schnell gehandelt werden und – wenn nötig – auch professionelle Unterstützung herbeigeholt werden. Im Rahmen unserer Informationspflichten weisen wir Sie darauf besonders hin. Auch die GINDAT kann Sie dabei in allen Phasen des Prozesses unterstützen. Zuletzt haben wir im Rahmen unserer ITQC Veranstaltung einen Überblick über diese Thematik referiert, um Sie zu sensibilisieren. Kommen Sie gerne auf uns zu, wenn Sie Fragen oder Unklarheiten haben. Unser Team steht Ihnen jederzeit zur Verfügung.

Hinweis zu Cookies

Unsere Website verwendet Cookies. Einige davon sind technisch notwendig für die Funktionalität unserer Website und daher nicht zustimmungspflichtig. Darüber hinaus setzen wir Cookies, mit denen wir Statistiken über die Nutzung unserer Website führen. Hierzu werden anonymisierte Daten von Besuchern gesammelt und ausgewertet. Eine Weitergabe von Daten an Dritte findet ausdrücklich nicht statt.

Ihr Einverständnis in die Verwendung der Cookies können Sie jederzeit widerrufen. In unserer Datenschutzerklärung finden Sie weitere Informationen zu Cookies und Datenverarbeitung auf dieser Website. Beachten Sie auch unser Impressum.

Technisch notwendig

Diese Cookies sind für die einwandfreie Funktion der Website erforderlich und können daher nicht abgewählt werden. Sie zählen nicht zu den zustimmungspflichtigen Cookies nach der DSGVO.

Name Zweck Ablauf Typ Anbieter
CookieConsent Speichert Ihre Einwilligung zur Verwendung von Cookies. 1 Jahr HTML Website
fe_typo_user Dieser Cookie wird gesetzt, wenn Sie sich im Bereich myGINDAT anmelden. Session HTTP Website
PHPSESSID Kurzzeitiger Cookie, der von PHP zum zwischenzeitlichen Speichern von Daten benötigt wird. Session HTTP Website
__cfduid Wir verwenden eine "Content Security Policy", um die Sicherheit unserer Website zu verbessern. Bei potenziellen Verstößen gegen diese Policy wird ein anonymer Bericht an den Webservice report-uri.com gesendet. Dieser Webservice lässt über seinen Anbieter Cloudflare diesen Cookie setzen, um vertrauenswürdigen Web-Traffic zu identifizieren. Der Cookie wird nur kurzzeitig im Falle einer Bericht-Übermittlung auf der aktuellen Webseite gesetzt. 30 Tage/ Session HTTP Cloudflare/ report-uri.com
Statistiken

Mit Hilfe dieser Statistik-Cookies prüfen wir, wie Besucher mit unserer Website interagieren. Die Informationen werden anonymisiert gesammelt.

Name Zweck Ablauf Typ Anbieter
_pk_id Wird verwendet, um ein paar Details über den Benutzer wie die eindeutige Besucher-ID zu speichern. 13 Monate HTML Matomo
_pk_ref Wird verwendet, um die Informationen der Herkunftswebsite des Benutzers zu speichern. 6 Monate HTML Matomo
_pk_ses Kurzzeitiger Cookie, um vorübergehende Daten des Besuchs zu speichern. 30 Minuten HTML Matomo
_pk_cvar Kurzzeitiger Cookie, um vorübergehende Daten des Besuchs zu speichern. 30 Minuten HTML Matomo
MATOMO_SESSID Kurzzeitiger Cookie, der bei Verwendung des Matomo Opt-Out gesetzt wird. Session HTTP Matomo
_pk_testcookie Kurzzeitiger Cookie der prüft, ob der Browser Cookies akzeptiert. Session HTML Matomo