Ein spanisches Unternehmen hatte es versäumt, einen Hinweis mit Informationen zur Videoüberwachung in seinen Räumlichkeiten bereitzustellen.
Dafür drohte immerhin ein Bußgeld von 300 Euro, welches aufgrund des Schuldeingeständnisses und Zahlungsbereitschaft der Firma auf 180 Euro reduziert wurde.
Weitere Informationen finden Sie hier:
https://www.aepd.es/es/documento/ps-00403-2022.pdf