In Belgien gab eine Privatperson eine Webseite in Auftrag. Im Rahmen der Planung der Webseite fanden mehrere Telefonate statt, die vom Geschäftspartner (und im Folgenden dem Beklagten) aufgezeichnet wurden.
Als der Kläger dies erfuhr, verlangte er Einsicht in die Aufzeichnungen, welche ihm der Beklagte verweigerte. Es folgte eine Beschwerde bei der Datenschutzbehörde, welche die mangelnde Einsicht mit einem Bußgeld in Höhe von 40.000 Euro quittierte.
Weitere Informationen finden Sie hier:
https://www.autoriteprotectiondonnees.be/publications/decision-quant-au-fond-n-57-2023.pdf