Am Freitag, 10. Juli 2015, hat der Bundesrat dem IT-Sicherheitsgesetz zugestimmt. Danach sollen Betreiber „kritischer Infrastrukturen“ verpflichtet werden, bei Attacken auf ihre Computer-Systeme sofort das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zu informieren. Zu sogenannten „kritischen Infrastrukturen“ gehören etwa Energie- und Wasserversorger, Verkehrsbetriebe, Telekommunikationsnetze sowie Einrichtungen zur medizinischen Versorgung.
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