Die spanische Bank CaixaBank S.A. hat sich ein Bußgeld in Höhe von 15.000 Euro für ein mangelhaftes Nachkommen der Auskunftspflicht eingehandelt.
Ein Mutter wünschte, Informationen über das Bankkonto ihrer Tochter einzuholen. Die Bank hatte laut Untersuchung der zuständigen Datenschutzbehörde dabei nicht versucht, die Mutter als berechtigte Person zu identifizieren. Obendrein wurden die falschen Informationen herausgegeben, nämlich von der älteren Tochter anstatt der jüngeren. Insgesamt gab sich die Bank unkooperativ, was die Mutter schließlich zu einer Beschwerde bei der Datenschutzbehörde bewegte.
Darüber hinaus war der Vater ein Mitarbeiter der Bank, welcher sich jedoch in der Scheidung befand und das Konto seiner Tochter kündigte und das Geld auf das eigene Konto überwies. Für den dazugehörigen Antrag wären die Unterschriften beider Erziehungsberechtigten benötigt worden.
Weitere Informationen finden Sie hier:
https://www.aepd.es/es/documento/ps-00388-2022.pdf