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Aufsichtsbehörden prüfen im Datenschutz

Aufgrund der Vielzahl von Verstößen im Datenschutz prüfen die Aufsichtsbehörden in letzter Zeit vermehrt die Unternehmen in ihrem Zuständigkeitsbereich. Unternehmen sollten daher auf Folgendes achten:

  • einen Datenschutzbeauftragten bestellen, wenn dies gesetzlich erforderlich ist
  • Bereitstellung des Verfahrensverzeichnisses
  • ordentliche Verpflichtung der Mitarbeiter auf den Datenschutz
  • Schulung der Mitarbeiter
  • rechtskonforme Handhabung, Archivierung und Löschung von personenbezogenen Daten
  • rechtskonforme Vertragsgestaltung zur Auftragsdatenverarbeitung
  • Mitteilung an die Mitarbeiter sowie deren Einwilligung, wenn im Unternehmen Videoüberwachungsmaßnahmen stattfinden

Dies ist nur eine Auswahl an möglichen Schwachstellen. Ihr Datenschutzbeauftragter kann Sie detailliert beraten und Empfehlungen aussprechen.

 

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