Die Apple Retail Germany GmbH hat unerlaubt Mitarbeiter überwacht. Daher wurde das Unternehmen vom Arbeitsgericht Frankfurt zur Zahlung eines Schmerzensgeld in Höhe von 3.500 Euro an einen Betroffenen verurteilt. Bereits im November 2013 entschied das Gericht, dass die Kameras des Apple-Stores einen erheblichen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht darstellt.