In einem offen einsehbaren Webverzeichnis waren kürzlich Anträge von Neumitgliedern der AfD-Partei zu sehen. Dabei waren Namen, Adressen, Geburtsdaten und Bankverbindungen einsehbar.
Laut IT-Expertin Ornella Al-Lami, welche das offene Verzeichnis entdeckte, sei ihr der offen zugängliche Speicher am 23. Juni 2023 aufgefallen – ob er für mehr als einen Tag einsehbar war, ist unklar.
Die AfD selbst erklärt, dass höchstens 15 Mitgliedsanträge einsehbar waren, äußert sich aber nicht näher, ob die Einsicht nur am 23. Juni möglich war. Aktuell wird ermittelt, ob es klare Verstöße gegen den Datenschutz gab und ob infolge dessen Betroffene zusätzlich zu Datenschutzbeauftragten informiert werden müssen.
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https://www.golem.de/news/datenleck-afd-mitgliedsantraege-waren-frei-im-netz-verfuegbar-2306-175239.html#cmts