Ärztliche Rezepte sollen in Zukunft mittels E-Rezept direkt über die Krankenkassenkarte in Apotheken einlösbar sein. Aktuell verstößt die Schnittstelle, die dies ermöglichen soll, allerdings aufgrund von Sicherheitsmängeln gegen die DSGVO.
Professor Ulrich Kelber, der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, sieht in der bisher vorgelegten Umsetzung ein großes Risiko für die Daten der Nutzer. Diese sind nicht ausreichend gegen unberechtigte Zugriffe von außen geschützt – ein Problem, das seit Monaten bekannt ist, ohne dass angemessene Lösungen bereitgestellt wurden. Laut Herr Kelber würde am Ende das Vertrauen in aktuelle und zukünftige Digitalisierungsprojekte wie das E-Rezept unter einem potenziellen Hack unnötig leiden.
Anstatt zusätzliche IT-Absicherungen einzurichten, steigt die Kassenärztliche Vereinigung jedoch aus dem Pilotprojekt aus. Herr Kelber drückt Enttäuschung darüber aus, will aber auch in Zukunft „Unzureichend gesicherten Lösungen (…) eine datenschutzrechtliche Absage erteilen.“ Denn: „Digitalisierung im Gesundheitssektor muss richtig umgesetzt werden: sicher, datenschutzkonform und bequem zu nutzen.“
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https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2022/12_E-Rezept.html