„Deutsche Wohnen“ – einer der größten Vermieter Berlins – sammelte über Jahre Kopien von sensiblen Daten (wie mitunter Personalausweisen, Kontoauszügen und Krankenversicherungsdaten) ihrer ehemaligen Mieter*innen an. Trotz mehrmaliger Aufforderung löschten sie diese nicht und landet mit diesem Fall vor dem Europäischen Gerichtshof.
Das Ansammeln und nicht löschen nicht mehr erforderlichen Daten von Mieter*innen gilt bei Ausweisdokumenten als unrechtmäßige Speicherung, sodass das Kammergericht Berlin dem EuGH bereits kurz vor Weihnachten zwei Fragen zu dem Fall vorlag. Besagte Ausweisdokumente dürfen zwar vom Mieter überprüft werden, das Kopieren dieser ist jedoch nicht erforderlich und damit unzulässig. Hohe Mieten und fehlende Reparaturen in den rund 160.000 Wohnungen von Deutsche Wohnen sind ebenfalls Grund für den Volksentscheid „Deutsche Wohnen und Co. enteignen“. Diesem stimmten im September 2021 die Mehrheit der Wahlbevölkerung Berlins zu. Durch einen bizarren rechtlichen Widerspruch wurden die angefallenen 14,5-Millionen-Euro-Bußgeld wieder aufgehoben.
Laut dem Landgericht Berlin kann eine juristische Person wie deutsche Wohnen nur dann bestraft werden, wenn einem konkreten Verantwortlichen bei der Firma Fehlverhalten nachgewiesen werden kann. Dies sei so im deutschen Recht angelegt, widerspricht aber dem EU-Recht. Hiernach wären in Deutschland – im Gegensatz zu vielen anderen EU-Mitgliedstaaten – ein Bußgeld aufgrund komplexer Unternehmensstrukturen des jeweiligen Unternehmens nicht nachweisbar. Hierzu hat das Kammergericht Berlin eine Prüfung durch den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg veranlasst.
Leider ist unklar, ob Deutsche Wohnen inzwischen der Aufforderung der Datenschutzbehörde, die nicht mehr erforderlichen Daten zu löschen, nachgekommen ist.
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https://netzpolitik.org/2022/datensammelwut-14-millionen-bussgeld-gegen-deutsche-wohnen-landet-vor-eu-gericht/