Das Bundesdatenschutzgesetz verlangt, dass alle Verfahren, bei denen personenbezogene Daten automatisiert verarbeiten werden zu dokumentieren sind. Die Erstellung und die kontinuierliche Pflege der internen Verfahrensverzeichnisse sowie der externen Verfahrensübersicht fallen häufig in den Aufgabenbereich des Datenschutzbeauftragten. Nicht selten besteht Klärungsbedarf darüber, welche gesetzlichen Vorgaben beachtet werden müssen und wie die Verfahrensverzeichnisse inhaltlich ausgestaltet werden müssen.
In der Praxis herrscht auch immer wieder Unsicherheit darüber, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Vorabkontrolle für den Betrieb automatisierter Verarbeitungen durchgeführt werden muss.
Die Schulung vermittelt den Teilnehmern die notwendigen Grundlagen um die vom Gesetzgeber geforderten Maßnahmen praktisch umzusetzen und möchte Unklarheiten und Unsicherheiten im Verständnis und bei der Umsetzung des Verfahrensverzeichnisses und der Vorabkontrolle zu beseitigen.
Inhalte
Verfahrensverzeichnis
- Zweck des Verfahrensverzeichnisses und rechtliche Vorgaben
- Abgrenzung der Verantwortlichkeiten zwischen dem Datenschutzbeauftragten und dem Geschäftsführer
- Unterschiede zwischen öffentlichen und internen Verfahrensverzeichnis
- Jedermannsverzeichnis, Verfahrensübersicht, Verfahrensverzeichnis: Inhalte und Beschreibungstiefe
- Erstellung des Verzeichnisses und mögliche Hilfe durch Kollegen
- Einsatz des Verfahrensverzeichnisses
- Verfahrensverzeichnisse beim Dienstleister
- Meldung von neuen Verfahren
Vorabkontrolle
- Zweck der Vorabkontrolle
- Rechtliche Vorgaben, Europäische Datenschutzrichtlinie und BDSG
- Zuständigkeit des betrieblichen Datenschutzbeauftragten
- Der Vorabkontrolle unterliegende Verfahren und Ausnahmen
- Wie wird eine Vorabkontrolle organisiert und durchgeführt?
- Rechtsfolgen der Stellungnahme des Datenschutzbeauftragten
Teilnehmerkreis
Betriebliche Datenschutzbeauftrage, Datenschutzkoordinatoren, IT-Verantwortliche, Betriebsräte, Personen mit Führungsverantwortung in Unternehmen
Die Schulungsleistungen umfassen:
Schulungsunterlagen, Getränke, Teilnahmebescheinigung zum Nachweis der Fachkunde nach § 4f II 1 BDSG als Datenschutzbeauftragter
Preis: 512,00 Euro zzgl. MwSt.
Termin: auf Anfrage
Ort: Remscheid
Schulungsdauer: 4 Stunden
Referenten der GINDAT GmbH
Arndt Halbach, TÜV zertifizierter Datenschutzauditor, Geschäftsführer der GINDAT GmbH
Sabine Schröder, Datenschutzbeauftragte
Jörg Conrad, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Die Referenten sind für die GINDAT GmbH im Datenschutz tätig und beraten Unternehmen regelmäßig bei der Umsetzung eines datenschutzkonformen Geschäftsbetriebes.
Anmeldung zur Schulung "Verfahrensverzeichnis und Vorabkontrolle"