Die Verlagerung von Arbeiten auf externe Dienstleister (Outsourcing) gehört zur gängigen Unternehmenspraxis. Parallel hierzu werden häufig Prozesse der Datenverarbeitung mitausgelagert. Beim Cloud Computing steht die Datenverarbeitung beim Dienstleister (zumeist ein Rechenzentrum) gar im Zentrum der ausgelagerten Dienstleistung. Es wird beim Outsourcing oft übersehen, dass das Unternehmen verantwortlich für die ausgelagerte Datenverarbeitung beim Dienstleister bleibt.
Im Falle einer Auftragsdatenverarbeitung verlangt das Bundesdatenschutzgesetz den Abschluss eines Vertrags zur Auftragsdatenverarbeitung. Die hierzu in § 11 BDSG getroffenen Regelungen sind komplex und vielfach unbestimmt. Sie stellen insbesondere hohe Anforderungen an die Vertragsgestaltung sowie Umsetzung und Kontrolle der technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Absicherung des Datenschutzes beim Auftragsdatenverarbeiter.
Ziel der Schulung ist die Klärung der Regelungsgehalte des § 11 BDSG und die sich daraus ergebenden Anforderungen an die Vertragspraxis und deren Umsetzung.
Inhalte
- Voraussetzungen zum Abschluss eines Vertrags zur Auftragsdatenverarbeitung
- Zur Abgrenzung Auftragsdatenverarbeitung versus Funktionsübertragung
- Hinweise zur Vertragsgestaltung: Die unabdingbaren Vertragsinhalte der Auftragsdatenverarbeitung
- Die Kontroll- und Dokumentationspflicht des Auftraggebers
- Erläuterung der Vertragsinhalte zur Auftragsdatenverarbeitung anhand eines Vertragsmusters
- Abweichende vertragliche Regelungen bei der Funktionsübertragung
- Beauftragung eines Subunternehmens
- Wartungsarbeiten
- Erteilung von Weisungen
- Rechte und Pflichten nach Beendigung des Auftragsverhältnisses
- Das erforderliche Schutzniveau der technischen und organisatorischen Maßnahmen beim Dienstleister
- Auftragsdatenverarbeitung im Ausland
Teilnehmerkreis
Betriebliche Datenschutzbeauftragte, Rechenzentren, IT-Unternehmen
Die Schulungsleistungen umfassen:
Schulungsunterlagen, Getränke, Teilnahmebescheinigung zum Nachweis der Fachkunde nach
§ 4f II 1 BDSG als Datenschutzbeauftragter
Preis: 512,00 Euro zzgl. MwSt.
Termin: auf Anfrage
Ort: Remscheid
Schulungsdauer: 4 Stunden
Referenten der GINDAT GmbH
Arndt Halbach, Datenschutzbeauftragter, Geschäftsführer der GINDAT GmbH
Jörg Conrad, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Dr. Thomas Langer, Rechtsanwalt
Die Referenten sind für die GINDAT GmbH im Datenschutz tätig und beraten Unternehmen regelmäßig bei der Umsetzung eines datenschutzkonformen Geschäftsbetriebes.