Infolge der Abmahnwelle gegen Webseiten-Betreiber, die Google-Fonts nutzen, kam es kürzlich zu einer Razzia bei einem Berliner Rechtsanwalt und dessen Mandanten, welcher sich als Repräsentant der „IG Datenschutz“ ausgab.
Die GINDAT berichtete in der Vergangenheit bereits über den Vorfall, zuletzt im Oktober: https://www.gindat.de/news/detail/update-abmahnwelle-schadenersatzansprueche-wegen-google-fonts.html
Laut der Berliner Generalstaatsanwaltschaft besteht der Verdacht auf Abmahnbetrug und versuchte sowie vollendete Erpressung, – denn beiden wird vorgeworfen, Privatpersonen und Betreibern von Kleingewerben anwaltliche Abmahnschreiben geschickt zu haben, für die es keine rechtliche Grundlage gab. Dabei wurde ein Gerichtsverfahren angedroht und gleichzeitig ein Vergleich in Höhe von 170 Euro angeboten, um das Verfahren zu vermeiden.
Es wird vermutet, dass die Beschuldigten eine Software programmiert haben, welche Webseiten nach genutzten Google-Fonts durchsucht. Anschließend soll mittels einer separaten, selbst geschriebenen Software ein Besuch der Webseite vorgetäuscht worden sein, um dann einen Schmerzensgeldanspruch stellen zu können, da durch ebenjenen Besuch der Webseite die eigene IP-Adresse unerlaubt an Google (bzw. die USA) weitergegeben wurde. Wenn der Besuch der Webseite durch eine Software erfolgte, läge jedoch laut Staatsanwaltschaft keine Verletzung der Persönlichkeitsrechte vor. Dass noch dazu eine konkrete Absicht vorgelegen hatte, die IP-Adresse weitergeben zu lassen, um daraufhin Schmerzensgeld fordern zu können, könnte außerdem als Einwilligung in die Weitergabe ausgelegt werden.
Insgesamt liegt der Verdacht eines Betrugsversuches in mindestens 2.418 Fällen vor, – darunter etwa 2.000, die auf den Vergleich eingingen und die 170 Euro bezahlen. Darüber hinaus gingen 402 Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft ein.
Weitere Informationen finden Sie hier:
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/abmahnung-berlin-betrug-erpressung-gerichtsverfahren-vergleich-anwalt-google-fonts-nutzung/