Amazon betreibt sogenannte Amazon-Go-Shops in den USA und Großbritannien.
Beim Betreten der Shops müssen sich Kunden mit einer App anmelden und teilweise mit Handflächen-Scans identifizieren. Während des Shoppens wird mittels Sensoren verfolgt, was die Kunden kaufen.
Nun wirft eine Sammelklage Amazon vor, nicht ausreichend auf diese Verarbeitung von biometrischen Daten hinzuweisen. Seit 2021 existiert im Bundesstaat New York ein Gesetz, laut dem derartige Verarbeitung von Daten mit für Kunden auffälligen Schildern gekennzeichnet werden muss. Diese Schilder hätte Amazon laut der Sammelklage aber erst ein Jahr später angebracht. Außerdem sollen die Schilder zu klein sein.
Amazon besteht darauf, dass die Kunden sich freiwillig zum Betreten des Stores entscheiden und dass bei der Anmeldung via App auf die Datenverarbeitung hingewiesen wird.
Weitere Informationen finden Sie hier:
https://www.amazon-watchblog.de/kritik/3508-usa-amazon-wegen-sammeln-von-biometrischen-daten-verklagt.html?utm_source=newsletter&utm_medium=email&utm_campaign=ohn