Die EU hat die Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern erweitert und dabei ganz besonders den digitalen Markt ins Auge gefasst.
Denn die Produkthaftungsrichtlinien gelten künftig auch für Software Produkte.
Das Europaparlament und die EU-Staaten einigten sich darauf, dass die Regelungen mehr auf den digitalen Markt zugeschnitten werden. Waren zuletzt unter dem Begriff „Produkt“ nur analoge Waren gefasst, sind nun auch digitale Fertigungsdateien und Software mit darunter definiert.
Dies bedeutet, dass es in Zukunft auch einen Anspruch auf Schadensersatz geben wird, wenn durch ein solches digitales Produkt Daten von einer Festplatte gelöscht werden.
Dabei ist es wichtig zu beachten, dass diese Haftungsregeln nicht nur für materielle Schäden sondern auch für immaterielle Schäden gelten werden.
Auch soll es vereinfacht werden, eine verantwortliche Person zu finden. Es soll nämlich geregelt werden, dass ein Hersteller, Importeuer oder dessen Bevollmächtigter innerhalb der EU verantwortlich gemacht werden können auch wenn das Produkt außerhalb der EU gekauft wurde.
Auch die Beweislast wird für Verbraucherinnen und Verbraucher erleichtert werden. Für sie sollen die Anforderungen an den Nachweis, dass das Produkt den Schaden verursacht hat, heruntergeschraubt werden. Insbesondere dann, wenn der Nachweis aufgrund der technischen Komplexität für sie kaum zu erbringen ist.