Zum 14.05.2024 wurde das Telemediengesetz (TMG) durch das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) ersetzt. Außerdem ist das Telekommunikations-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG) nun das Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutzgesetz (TDDDG).
Es müssen daher folgende Änderungen auf Webseiten vorgenommen werden:
In den Datenschutzhinweisen ist oftmals der Hinweis auf § 25 Abs. 1 TTDSG enthalten, insbesondere, wenn es um die Nennung der Gesetzesgrundlage für Einwilligungen im Bereich von Tracking Tools, wie z.B. Google Analytics, geht. Bitte ändern Sie die Vorschrift ab. Dies bedeutet nunmehr, dass es § 25 Abs. 1 TDDDG und nicht mehr § 25 Abs. 1 TTDSG heißen muss.
Sollten sie auf Ihrer Impressumsseite den § 5 TMG genannt haben, ändern Sie das bitte auf § 5 DDG um.
Damit haben Sie dann Ihre Website aktuell.