Die französische Datenschutzbehörde (CNIL) hatte mehrere Beschwerden gegen das Unternehmen GROUPE CANAL+, welches Bezahlfernsehen anbietet, erhalten. Nach einer Untersuchung wurde dem Unternehmen ein Bußgeld in Höhe von 600.000 Euro verhängt.
Folgende Faktoren führten zu dem hohen Bußgeldbetrag:
Die CNIL stellte fest, dass GROUPE CANAL+ digitale Werbung versendet ohne eine gültige Einwilligung der Empfänger zu haben. Des Weiteren wurden die Kunden bei der Erstellung eines MyCanal-Kontos nicht vollständig über den Datenschutz informiert. Ein externes Unternehmen, welches die Telefonakquise durchführte, hatte ebenfalls dieses Problem.
Auf Beschwerden und Auskunftsanfragen zur Einwilligung reagierte GROUPE CANAL+ verspätet oder gar nicht.
Zudem hat der Vertrag zur Auftragsverarbeitung mit einem weiteren externen Unternehmen, nicht alle erforderlichen Datenschutzinformationen.
Weitere Kritikpunkte waren, dass eine Verletzung des Datenschutzes nicht der Behörde gemeldet wurde und unzureichende Sicherheit der Passwörter unter den Angestellten festgestellt wurde.
Weitere Informationen finden Sie hier:
https://www.cnil.fr/fr/prospection-commerciale-et-droits-des-personnes-sanction-de-600-000-euros-lencontre-du-groupe-canal
https://www.legifrance.gouv.fr/cnil/id/CNILTEXT000048222771