Der Hamburger Datenschutzbeauftragte hat im April 2015 einen Widerspruchsbescheid erlassen und damit das 2014 gegen Google eingeleitete Verwaltungsverfahren abgeschlossen. Die Hamburger Datenschutzbehörde wirft Google Verstöße gegen das Telemediengesetz und das Bundesdatenschutzgesetz vor. Google wird verpflichtet, mithilfe von technisch-organisatorischen Maßnahmen sicherzustellen, dass Nutzer künftig selbst über die Verwendung der eigenen Daten entscheiden können. Zudem muss Google die Nutzer hinreichend darüber unterrichten, welcher Zweck mit der Verarbeitung und Nutzung der Daten verfolgt wird. Ein Persönlichkeitsprofil des Nutzers darf Google nur erstellen, wenn das Unternehmen vorher vom Nutzer eine Einwilligungserklärung eingeholt hat.
Die Zentralisierung der Sicherheitseinstellungen zum Schutz der Privatsphäre für zahlreiche Google-Dienste wie der Wiedergabeverlauf bei der Google-Suche und Youtube, die Einstellungen für Werbung und Google-Analytics stellt eine erste Reaktion von Google dar, um der Anordnung der Hamburger Datenschutzbehörde nachzukommen.
Demnach kann der Nutzer von Google-Diensten verschiedene Einstellungen zum Schutz der Daten und der Privatsphäre vornehmen. Die Einstellungen unterscheiden sich danach, ob der Nutzer ein Konto bei Google hat oder nicht.
Der angemeldete Nutzer kann insbesondere Einstellungen vornehmen für
- Passwörter und Kontozugriff
- die verwendete Sprache und Verwaltung der Speicherkapazität
- persönliche Daten und Privatsphäre im Hinblick auf den Kontoverlauf, die von Google insbesondere für die Schaltung von eigener und fremder Werbung genutzt werden
Siehe zu den Einstellungsmöglichkeiten die nachstehenden Screenshots.