Der Europäische Gerichtshof (EuGH) stellte am 08. April 2014 klar, das die Speicherung von Kommunikationsdaten nicht mit EU-Recht vereinbar ist. Die Datensammlung ohne Verdacht auf mögliche Straftaten verstößt nach Meinung der Richter gegen Grundrechte der Bürger und muss daher reformiert werden.