Der Europäische Gerichtshof (EuGH) fordert eine aktive Zustimmung der Nutzer zum Setzen und Abrufen von Cookies. Damit hat das Gericht im Sinnen des Datenschutzes gehandelt und die Privatsphäre von Internetnutzern deutlich gestärkt. Grund dieses Urteils ist eine Klage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen (vzbv) gegen den Gewinnspielanbieter Planet49. Das Unternehmen hat sich nicht nur durch ihre Nutzungsbedingungen das Recht auf Datenweitergabe zusichern lassen, sondern gleichzeitig das Zustimmungskästchen für Tracking-Cookies vorausgefüllt. Mit diesen Cookies können Website-Anbieter wichtige und umfangreiche Informationen über ihre Besucher sammeln und diese Daten an Partnerunternehmen weiterreichen.
Dieses Urteil des EuGH bedeutet aber nicht das Ende der Cookies, sondern lediglich, dass alle Website-Anbieter keine vorausgefüllten Cookie-Banner mehr verwenden dürfen. Der Nutzer muss aktiv seine Zustimmung zur Nutzung von Cookies geben können.
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