Das geplante EU-Lieferkettengesetz hat eine entscheidende Hürde überwunden: Trotz Widerständen in der deutschen Bundesregierung unterstützt eine Mehrheit der EU-Staaten das Gesetz zum Schutz der Menschenrechte. Es soll sicherstellen, dass europäische Unternehmen die Einhaltung von Menschenrechts- und Umweltstandards in ihren Lieferketten garantieren – auch bei ihren Lieferanten. Unternehmen müssen künftig nachweisen, dass ihre importierten Produkte aus Drittländern ohne Kinderarbeit oder Umweltschäden hergestellt wurden. Der verabschiedete Entwurf ist weniger streng als ursprünglich vorgesehen: Das Gesetz gilt nun für Unternehmen ab 1.000 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von mindestens 450 Millionen Euro, anstatt wie zunächst geplant ab 500 Beschäftigten und 150 Millionen Euro Umsatz. Die Möglichkeit einer zivilrechtlichen Haftung wurde ebenfalls abgeschwächt. Die EU-Mitgliedstaaten, das EU-Parlament und die Kommission hatten sich bereits im Dezember auf das Gesetz geeinigt.
Was Unternehmen nun beachten müssen:
- Sorgfaltspflichten: Durchführung von Risikoanalysen und Ergreifung präventiver Maßnahmen.
- Dokumentation: Regelmäßige Berichte über die Einhaltung von Standards müssen erstellt und öffentlich zugänglich gemacht werden.
- Beschwerdemechanismen: Einrichtung von Systemen zur anonymen Meldung von Verstößen.
- Vertragsanpassungen: Sicherstellung, dass Lieferanten die Standards einhalten.
- Datenschutz: Einhaltung der DSGVO bei der Datenverarbeitung.
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