Nach der heutigen Verabschiedung des Angemessenheitsbeschlusses durch die EDSA (Europäischer Datenschutzausschuss) begrüßt der BfDI (Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit) Professor Kelber den Beschluss. Er sieht darin „den Willen, ein angemessenes Schutzniveau für Betroffene, deren personenbezogenen Daten an Unternehmen in die USA übermittelt werden, zu schaffen. Deutliche Fortschritte gibt es insbesondere im Bereich des Government Access für Zwecke der nationalen Sicherheit.“
Gleichzeitig äußert Professor Kelber Bedenken, ob das durch den Angemessenheitsbeschluss gewährleistete Schutzniveau wirklich gleichwertig mit den Schutzstandards der EU sein kann.
Nicht zuletzt sieht der Angemessenheitsbeschluss eine „Bulk Collection“ von Daten vor, die weder im Vorfeld noch im Nachhinein durch eine unabhängige Stelle geprüft werden.
Weitere Informationen finden Sie hier:
https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2023/07_Stellungnahme-EDSA-EU-US-DPF.html?nn=251944