Die deutschen Datenschutzbehörden haben eine Prüfung von ChatGPT angekündigt. Geklärt werden soll die Frage, ob die Datenverarbeitung durch die KI-Software mit der DSGVO vereinbar ist.
Dafür wurde dem Unternehmen OpenAI, welches in San Francisco sitzt und ChatGPT betreibt, ein Fragenkatalog zur Beantwortung vorgelegt. Bis Juni wird mit einer Antwort gerechnet.
Der Fragenkatalog beinhaltet unter anderem:
- Wird die Datenverarbeitung den datenschutzrechtlichen Grundprinzipien gerecht?
- Für welche Zwecke werden Nutzerdaten gespeichert?
- Welche Altersgrenze ist für die Nutzung von ChatGPT vorgesehen und wie wird die Altersgrenze überprüft?
- Werden die Nutzungsdaten für maschinelles Lernen verwendet?
- Aus welchen Quellen bezieht ChatGPT die Auskünfte, die sie über Personen ausgibt?
Ohne Antworten auf diese und andere Fragen lässt sich nicht beurteilen, ob ChatGPT überhaupt sicher bzw. datenschutzkonform genutzt werden kann.
In Italien wird die Software aktuell blockiert. Abhängig von den Antworten, die OpenAI auf den vorliegenden Fragenkatalog liefert, könnte es in der EU zu weiteren Einschränkungen oder Verboten kommen.
Seitens der EU ist ein aktuelles Ziel die Erstellung eines Regelwerks zur Anwendung von KI im europäischen Raum.
Weitere Informationen finden Sie hier:
https://datenschutz.hessen.de/presse/hessischer-datenschutzbeauftragter-fordert-antworten-zu-chatgpt
https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/lfdi-informiert-sich-bei-openai-wie-chatgpt-datenschutzrechtlich-funktioniert/