Dürfen Ministerien auch Kommunikation herausgeben, die auf privaten Plattformen wie Facebook, Twitter oder WhatsApp stattgefunden hat? Das verhandelt das Bundesverwaltungsgericht Leipzig am 28. Oktober im Rahmen der Klage der Informationsfreiheitsorganisation FragDenStaat. Erwartet wird ein Grundsatzurteil, an dem sich in Zukunft auch andere Behörden orientieren müssen, was insgesamt mehr Transparenz bedeuten würde.
Kommunikation von Mitarbeitern in Ministerien, die über private Kanäle stattfand, musste bislang nie in Akten festgehalten werden und war infolgedessen nicht für die allgemeine Bevölkerung einsehbar. Unter der Voraussetzung, dass sie amtliche Informationen enthält, soll nach dem Urteil auch eine SMS oder eine WhatsApp-Nachricht herausgegeben werden.
Die grundlegende Frage, die bei dem Urteil im Raum steht, ist, ob amtliche Informationen an die Öffentlichkeit gebracht werden müssen, wenn sie in Akten oder auch in anderer Form auf den bereits erwähnten privaten Plattformen vorliegen.
Weitere Informationen finden Sie hier:
https://netzpolitik.org/2021/informationsfreiheit-bundesverwaltungsgericht-entscheidet-ob-ministerium-twitter-direktnachrichten-rausgeben-muss/