Das Bundesministerium des Inneren und für Heimat hat einen Vorschlag geliefert, aufgrund dessen das deutsche Bundesdatenschutzgesetz geändert werden könnte. Das Bundesministerium reagiert dabei auf die Evaluierung der aktuellen Rechtslage und ist bestrebt, Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag umzusetzen.
Die DSK (Datenschutzkonferenz) soll dabei eine gesetzliche Grundlage finden – das ohne zusätzliches Personal oder gesonderte Finanzierung. Eine rechtliche Verbindlichkeit der Beschlüsse der DSK kann dabei nicht festgehalten werden, ohne eine Grundgesetzänderung (aufgrund des Verbots der Mischverwaltung) vornehmen zu müssen.
Darüber hinaus wird es nach der Gesetzesänderung eine Einschränkung des Auskunftsanspruches geben. Betriebe sind jetzt nicht länger in der Pflicht, einem Betroffenen gegenüber zu sagen, ob personenbezogene Daten verarbeitet wurden, wenn dadurch Betriebs- oder Firmengeheimnisse offengelegt würden.
Es bestehen Sorgen, dass auf dieser Basis vor allem große Digitalunternehmen zukünftig regelmäßig Auskünfte auf dieser Basis verweigern werden.
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