Die Facebook-Fanpage der Bundesregierung, welche vom Bundespresseamt geführt wird, muss eingestellt werden. So die Anweisung vom Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Professor Kelber, per Bescheid, welcher innerhalb von 4 Wochen umgesetzt werden muss.
Behörden, so Kelber, hätten eine Vorbildfunktion und müssten einer Verantwortung nachkommen, sich an Recht und Gesetz zu halten, bei der die Grundrechte der Bürger und Bürgerinnen gewahrt bleiben. Aufgrund der Verarbeitung von personenbezogenen Daten, welche bei der Nutzung einer Fanpage erhoben werden, ist dies jedoch nicht möglich.
Den kompletten Kurzbeschluss, der zu diesem Thema veröffentlicht wurde, finden Sie hier:
https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/DSK/DSKBeschluessePositionspapiere/103DSK_Beschluss-zum-Kurzgutachten-Facebook.html?nn=251944
Weitere Informationen finden Sie hier:
https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2023/06-Untersagung-Betrieb-Fanpage-BReg.html