Von einer Verarbeitung personenbezogener Datenim Sinne der DS-GVO spricht man, wenn
- regelmäßig
- manuell oder automatisiert
eine der nachfolgend aufgeführten Tätigkeiten – allein oder in Kombination mit anderen Schritten – ausgeführt wird:
erheben, erfassen, organisieren und ordnen, speichern, anpassen oder verändern, auslesen, abfragen, verwenden, offenlegen, übermitteln, verarbeiten, bereitstellen, abgleichen und verknüpfen, einschränken, löschen oder vernichten von personenbezogenen Daten.
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