Die Vorgaben der DS-GVO gelten sowohl für privatwirtschaftliche Betriebe wie:
- Unternehmen in Form einer juristischen Personen des Privatrechts (Kapital- und Personengesellschaften),
- Kaufleute,
- Handwerker und Gewerbetreibende.
als auch für öffentliche Stellen wie:
- Behörden,
- Körperschaften des öffentlichen Rechts,
aber auch für Vereine, Verbände und alle sonstigen öffentlichen und nicht-öffentlichen Institutionen, die personenbezogene Daten verarbeiten.
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